Häufig gestellte Fragen


Welches Vertragsverhältnis habe ich als Zeitungszustellpartner (m/w)? Für die Zeitungszustellung in der Hauszustellung wird ein „Gebietsbetreuungsvertrag“ bzw. für die Montage der Selbstbedienungsgeräte eine „Fracht/Vertriebsvereinbarung“ abgeschlossen, die Zustelltätigkeit erfolgt auf Grundlage eines Werkvertrages und damit auf selbständiger Basis.


Was bekomme ich bezahlt? Für die Zustelltätigkeit wird ein erfolgsabhängiges Honorar pro zugestelltem Printmedium/Produkt bzw. pro montiertem Selbstbedienungsgerät bezahlt. Die konkrete Höhe des Zustellhonorars ergibt sich aus der Frequenz, der Zustellmenge und dem Zustellgebiet.


Wie viel Zeit benötige ich für die Zustelltätigkeit? Die tägliche (bzw. an Sonn- und Feiertagen im SB-Bereich) Zustelldauer beträgt zwischen 1,5 und 4 Stunden – der konkrete Zeitaufwand ist abhängig vom Zustellgebiet, von der Zustell-/Aufstellmenge, sowie davon, wie effizient Sie die Zustelltätigkeit gestalten.


Wann wird zugestellt? Die Hauszustellung erfolgt in den frühen Morgenstunden (Mo-Sa bis 06:00 Uhr, Sonn- und Feiertag bis 07:00 Uhr). Die Selbstbedienungsgeräte müssen am Sonn- und Feiertag bis 07:00 Uhr montiert sein.


Was geschieht, wenn ich meine Tätigkeit nicht persönlich ausüben kann? Die Zustelltätigkeit muss nicht persönlich von Ihnen als unser Zustellpartner ausgeübt werden. Auf eigene Kosten können Sie im Verhinderungsfall (z. B. Urlaub, Krankheit) oder auch generell Vertreter, Subunternehmer oder Hilfskräfte zur Vertragserfüllung beiziehen.


Wer führt die Steuern und Sozialversicherungsabgaben ab? Zustellpartner müssen sich selbst bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) anmelden und auch die Steuern selbst abführen.


Kann ich auch eine andere Tätigkeit ausüben? Neben der Tätigkeit für die PDW können Zustellpartner auch für andere Unternehmen und/oder selbständig tätig sein. Es darf auch für andere Zeitungsverlage und damit gleichzeitig zur Zustelltätigkeit für die PDW für Dritte gearbeitet werden. Dies muss der PDW nicht gemeldet werden.


Wer übernimmt die Kosten für die Betriebsmittel? Sämtliche Betriebsmittel, die zur Vertragserfüllung als notwendig erachtet werden (z. B. PKW, Handy), sind auf eigene Kosten von Ihnen als Zustellpartner bereitzustellen.